DOWNLOAD  

Erklärungen und Vorgaben zur Erstellung von Betriebsanweisungen gem. §14 GefStoffV

TGRS 555 - Betriebsanweisung und Unterweisungen nach §14 GefStoffV2.

TRGS geben den Stand der sicherheitstechnischen, arztmedizinischen, hygienischen sowie arbeitswissenschaftlichen Anforderungen an Gefahrstoffe hinsichtlich Inverkehrbringen und Umgang wieder.

I. Allgemeine Hinweise:

1. Der Arbeitgeber hat arbeitsbereichs - und stoffbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen, in denen auf die mit dem Umgang mit den Gefahrstoffen verbundenen Gefahren für Mensch und Umwelt hingewiesen werden sowie die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden. Des weiteren sind Anweisungen über die sachgerechte Entsorgung gefährlicher Abfälle, das Verhalten im Gefahrenfall und die Erste Hilfe zu treffen.

2. Betriebsanweisungen sind verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln zum Schutz vor Unfall - und Gesundheitsgefahren sowie zum Schutz der Umwelt beim Umgang mit Gefahrstoffen.

3. Die Beschäftigten haben die Betriebsanweisungen zu beachten.

4. Verantwortlich für die Erstellung: Arbeitgeber oder sein Beauftragter

5. Basis für die Erstellung:

  • Gefahrenverordnung + Anhänge zum Umgang mit Gefahrstoffen
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Technische Regel für Gefahrstoffe
  • Zusätzliche Herstellerinformationen
  • Unfallmerkblätter nach verkehrsrechtlichen Vorschriften

6. Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und jährlich zu aktualisieren.

7. Soweit R - und S - Sätze3 in der Betriebsanweisung umgesetzt werden, sind Sammelbegriffe wie "Atemschutz" oder "Handschutz" zu konkretisieren:
"Atemschutz" > z. B.: "kurzzeitig Filtergerät, Filter B"
"Handschutz" > z.B.: "Gummihandschuhe"

8. Betriebsanweisungen sollen einen "Wiedererkennungseffekt" für Beschäftigte haben. Die äußere Form ist nicht vorgegeben.

II. Gliederung

  • Arbeitsbereich, Arbeitsplatz, Tätigkeit
  • Gefahrenstoffe (Bezeichnungen)
  • Gefahren für Mensch und Umwelt
  • Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
  • Erste Hilfe
  • Fachgerechte Entsorgung

III. Unterweisung

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer in Bezug auf seinen Arbeitsplatz zu unterweisen. Hinweise zur Durchführung stehen in den TRGS 555.

Da die Erstellung einer Betriebsanweisung einen gewissen Aufwand mit sich bringt, entwirft die WEICON GmbH & Co.KG als Service für ihre Kunden produktspezifische Mustervorlagen, die nach Umarbeitung, Eintragung und Konkretisierung der betriebs - und arbeitsplatzbezogenen Daten von jedem Unternehmen verwendet werden können.


>> Bestätigen und weiter zu den Betriebsanweisungen sortiert nach Eigenschaften

>> Bestätigen und weiter zu den Betriebsanweisungen sortiert nach Artikelbezeichnungen
zurück nach oben

Hinweis zu PDF-Dokumenten:

Falls das Öffnen von PDF-Dateien Probleme bereitet, benötigen Sie wahrscheinlich ein geeignetes Leseprogramm zum Betrachten und Ausdrucken unserer PDF-Dokumente.
Sie können über den folgenden Button den - kostenlosen - Adobe Acrobat Reader von der Adobe Homepage herunterladen:

Get Adobe Acrobat Reader

 
   
Letzte Änderung: 05.02.2007   10:52 Copyright © 2006-11  
International Homepage | RSS Newsfeed | Online Shop | Sitemap | Impressum | AGB